
Ein Kind bekommt Hausarrest, weil es etwas falsch gemacht hat. Es soll dadurch richtiges Verhalten lernen und nicht leiden. Strafe soll erziehen. Sie setzt aber Erziehungsfähigkeit voraus. Für die Todesstrafe spricht, dass nicht jeder erziehungsfähig ist.
Dagegen, dass mit ihr nicht die geringste Chance gegeben wird, durch Einsicht und Lernen aus den Fehlern, dem eigenen Leben eine Wende zu geben. Selbst wenn ein zum Tode Verurteilter sich in den Jahren, in denen er auf seine Hinrichtung wartet (oft 10 - 15 oder mehr Jahre), zum Positiven entwickelt (z.B. durch Drogenentzug oder Hinwendung zum Glauben an Gott), hat dies keinerlei Auswirkung auf die verhängte Strafe: Tod.
Befürworter der Todesstrafe behaupteten, solange auf einen Hingerichteten wenigstens ein Unschuldiger vor dem Tod bewahrt wird, wäre die Todesstrafe gerechtfertigt. Statistiken belegen, dass weniger als 5 % derjenigen, die wegen einem Tötungsdelikt eine Freiheitsstrafe verbüßt haben, danach ein weiteres Mal töten. Zum Schutz der Allgemeinheit bedarf es keine Hinrichtungen, es gibt dafür andere Möglichkeiten.Der Umkehrschluss wäre, solange es möglich ist, dass ein Unschuldiger zum Tode verurteilt wird, ist die Todesstrafe nicht gerechtfertigt. Statistiken belegen, dass seit Wiedereinführung der Todesstrafe weitaus mehr als ein Unschuldiger hingerichtet wurden.
Das am häufigsten benutzte Argument für die Todesstrafe ist die Abschreckung. Doch Abschreckung bedeutet nichts anderes, als Bestrafung einzig, um anderen Verbrechen vorzubeugen. Diese Begründung steht im Gegensatz zum heutigen Strafrecht. Man kann jemanden nur für die eigenen Taten bestrafen und nicht für welche, die eventuell von anderen verübt werden könnten.
Außerdem - damit eine abschreckende Wirkung zum Tragen kommt, muss der Täter rational denken, d.h. er muss Vor- und Nachteile seines Handelns gegeneinander abwägen.
Doch wie viele rational denkende Mörder gibt es?
Mord aus Leidenschaft (sexuelle Motive oder Habgier) wird
bestimmt durch momentanes Gefühl nicht durch nüchternes Überlegen.
Bei Mord aus Gier lockt ein naher Gewinn zudem mehr als eine ferne
Unannehmlichkeit. Politisch motivierte Fanatiker lassen sich durch
keinerlei Strafandrohung abschrecken.
Diese Leidenschaftsmorde machen etwa die Hälfte aller Mordtaten aus.
Gemeinsam mit den von geisteskranken Tätern verübten Morden machen
sie den weit größten Teil aller Tötungsdelikte aus. Da auch bei
Geisteskranken nicht von Relevanz, wird die mögliche Abschreckung
von vornherein stark eingeschränkt.
Gegner der Todesstrafe sagen nicht, dass es absolut keine Abschreckung gibt. Sie bezweifeln nur, dass sie größer ist als bei lebenslanger Haft. Statistiken aus aller Welt geben ihnen recht. Sie zeigen, dass die Todesstrafe nicht stärker abschreckt und somit auch keine Morde verhütet.
Beispiel Kanada:
Nach Abschaffung der Todesstrafe 1976 ist die Mordrate so niedrig
wie noch nie. Sie ist weitaus niedriger als in den benachbarten USA.
- Das spricht für die häufig von Kriminologen geäußerte Meinung, die
Todesstrafe würde eher verrohen als abschrecken. Der Staat zeigt,
dass Töten legitim ist.
Man kann sogar Indizien für Gegenteiliges finden:
Ein Schuldspruch, dem ein Todesurteil folgt, verlangt eine höhere
Qualität der Beweise. Das kann zu einem milderen Urteil führen oder
sogar zu mehr Freisprüchen bei nicht 100 %iger Beweislage. Damit
steigt für einen Mörder die Chance, glimpflich davonzukommen. Unter
diesem Gesichtspunkt kann die Todesstrafe die Mordkriminalität
begünstigen.
Auch unter dem Aspekt, dass nicht jeder Mensch einen hohen Selbsterhaltungstrieb besitzt, erscheint die Todesstrafe fragwürdig. Es gibt Menschen, die lebensmüde sind, aber ohne den Mut zum Selbstmord. Für diese Menschen wird eine Lücke geschaffen, die ohne Todesstrafe undenkbar wäre.
Oft ist es nicht einfach zu entscheiden, ob eine Tötung als Mord oder als Totschlag zu werten ist.
Ein Beispiel aus England: In einem Fall wird innerhalb der Rechtsbelehrung darauf verwiesen, dass die Tat sowohl unter Mord wie auch unter Totschlag fallen könnte. Die Jury entscheidet auf Totschlag und der Richter befindet, die Untersuchungshaft sei genug Strafe. Hätte die Jury auf Mord plädiert, hätte der gleiche Richter die Todesstrafe aussprechen müssen.
Tötung aus Barmherzigkeit und Tötung bei einem Doppelselbstmordversuch galten bis 1957 in England als Mord. Mord aus Barmherzigkeit erfüllt heute noch in vielen Staaten den Mordbegriff.
1957 gab es den Homicide-Act, in dem eine Abstufung der Mordtatbestände durchgeführt wurde.
Danach sind folgende Morde als Kapitalmorde anzusehen (und können die Todesstrafe nach sich ziehen):
Eine Auswahl, die fragen lässt, ob ein heimtückischer Giftmord oder grausames Hinmetzeln mit einem Messer nicht ebenso verachtungswürdig ist.
Andererseits könnte man evtl. die Ermordung z. B. eines schikanierenden oder sadistisch veranlagten Gefängnisbeamten noch einigermaßen nachvollziehen.
Die Todesstrafe wird vom Staat verhängt. Eine Institution - nicht in der Lage, das Urteil umzusetzen. Der Vollstreckung bedarf es eines Menschen - des Henkers.
Warum betrachtet die Gesellschaft den Henkers oft mit Abscheu und Verachtung? Er tut weiter nichts, als im Auftrag des Staates zu töten. Im Gegensatz zu früheren Zeiten erwachsen dem Henker heute von staatlicher Seite keine Rechtsnachteile mehr. Von kirchlicher Seite ist der Henker irregulär, d. h. unfähig zur Priesterweihe.
Für den Henker ist das Töten ein Job, für den er bezahlt wird. Ist es nicht abartig, wenn man bedenkt, dass er Menschen richten soll, die genau aus der gleichen Motivation heraus (den eigenen Vorteil sichernd) getötet haben?
Es ist erwiesen, dass sich zum Henkerberuf vor allem sadistisch veranlagte Menschen hingezogen fühlen. Welcher "normal" empfindende Mensch möchte auch einen derartigen Job? Die meisten haben ja schon Aversionen, wenn es um das Schlachten von Tieren geht. Aber selbst wenn der Henker nicht um der sadistischen Befriedigung willen tötet, tötet er doch kaltblütig und geschäftsmäßig.
Dieses Gleichsein mit dem Mörder macht es nicht sehr erstaunlich, dass mancher Henker auf dem Schafott endete. Andere wurden verrückt oder verübten Selbstmord.
Trotz allem ist die Einstellung des Henkers weniger fraglich als die Tatsache, ob der Job des Tötens als eine sinnvolle, zumutbare Tätigkeit angesehen werden kann. Wer an die Heiligkeit des Lebens glaubt, wird diese Frage klar verneinen.
Demzufolge stellt die Todesstrafe eine grobe Missachtung der Menschenrechte des Henkers dar. Dass dieser heute oft nur Bediener einer Maschine ist, spielt keine Rolle.
Es gäbe einen Weg, dem zu entkommen. Man könnte dem Verurteilten die Möglichkeit zur Selbsttötung (z.B. mit Gift) in einem zeitlich begrenzten Rahmen geben. Auf diese Weise starb Sokrates.
Wir sehen im Tod einerseits das größte Leid, andererseits ist der Tod im christlichen Glauben nichts anderes als der Übergang in eine bessere Welt, begleitet von der Erlösung aus der irdischen Niedrigkeit. - Die angemessene Strafe?
Warum werden Hinrichtungen wie ein sakraler Akt aufgezogen?
Stillschweigen während der Hinrichtungsprozedur, ähnlich dem ehrfurchtsvollen Schweigen in der Kirche oder an einem Grab.
Vor der Hinrichtung wird der Verurteilte gebadet und mit neuen Kleidern ausgestattet, so wie bei alten Reinigungsriten, bei denen der Mensch die irdische Unreinheit abstreifen soll und des Erscheinens vor Gott würdig gemacht wird.
Diverse Vorkehrungen sollen den Ablauf der Hinrichtung ohne lauten und heftigen Widerstand sichern. Der Augenschein der Freiwilligkeit liegt dem Brauch der Erlösung von den Sünden zugrunde. Willig in den Tod gehen, Geständnis, Reuebezeugung und Bekehrungen sind erwünscht.
Selbstmord eines Todeskandidaten wird mit minuziösen Vorsichtsmaßnahmen verhindert. - Es geht nur darum, dass er nie wieder die Möglichkeit zum Töten bekommt?!
Dieses fast mit Gewalt am Leben erhalten, macht nur Sinn, wenn man an Tier- und Menschenopfer vergangener Zeiten denkt. Freudige Hingabe - Selbstmord aber bedeutet Protest.
Auch dass man Kranke gesund pflegt, um sie anschließend hinzurichten, ist nicht nur grausam, es untermauert auch die These des Opfercharakters der Todesstrafe.
Ebenso der alte Brauch der Henkersmahlzeit, mit dem man in Hungerzeiten die Stimmung des Opfernden steigern konnte. Außerdem sollte das Opfer oft die Götter besänftigen, und es sollte deshalb einen stattlichen, würdigen Eindruck machen.
Menschlicher Irrtum ist niemals auszuschließen. Nach der Vollstreckung der Todesstrafe gibt es keine Möglichkeit mehr, sie zurückzunehmen.
Der schlimmste Irrtum ist der Justizmord. (Hinrichtung eines Menschen, der das Verbrechen nicht begangen hat, dessen man ihn beschuldigte.) Justizmorde hat es zu allen Zeiten gegeben, es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sie auch noch in der heutigen Zeit passieren.
Auf einer Pro-Todesstrafe Homepage fand ich folgende Argumentation bezüglich Hinrichtung von Unschuldigen:
"Natürlich besteht die Möglichkeit, unschuldig zum Tode verurteilt zu werden. Aber das Leben ist eben nicht ohne Risiko. Müsste man die Todesstrafe abschaffen, weil ein paar Unschuldige hingerichtet werden, müsste man beispielsweise auch die Elektrizität abschaffen, schließlich sterben auch Unschuldige bei Unfällen mit Elektrizität."
Verurteilt am 13.1.1950 wegen Ermordung seines Babys. Da im englischen Strafrecht in einem Prozess nur ein Tatbestand verhandelt werden kann, kam die Ermordung seiner Frau hier nicht zum Tragen, obwohl sie während des Prozesses die ausschlaggebende Rolle spielte.
Evans wurde am 9.3.1950 hingerichtet.
Evans war ein Mann mit sehr geringer Bildung. Er konnte kaum Schreiben und Lesen. Er meldete sich selbst bei der Polizei und machte insgesamt vier Aussagen, die recht widersprüchlich waren. Darunter gab es auch ein Geständnis. Er gab einen Ort an, an dem die Leiche seiner Frau versteckt sein sollte, aber sie war nicht dort. Vor und nach dem Geständnis beschuldigte er einen Mann namens Christie, der im gleichen Haus wohnte. Dieser Christie wurde zum Hauptzeugen gegen Evans. Die Beweislage, so wie sie dem Gericht bekannt war, rechtfertigte durchaus eine Verurteilung von Evans.
Jahre später entdeckte der Nachmieter Christies in dessen Wohnung eine Frauenleiche. Bei genauerem Hinsehen wurden weitere Leichen gefunden. Im Verhör gestand Christie, auch Evans Frau ermordet zu haben.
Daraufhin gab es eine Untersuchung, bei der immer neue Anhaltspunkte und Beweise für Evans Unschuld auftauchten, die z. T. auch schon während seines Prozesses bekannt waren, dort aber nicht verwendet wurden.
Der Justizmord an Evans ist ein Paradebeispiel. Ich habe hier nur eine ganz kurze Zusammenfassung gegeben.
(Quelle: Die Todesstrafe in kritischer Sicht, S. 170 - 185)
Ende des neunzehnten Jahrhunderts sollte Purvis im US-Staat Mississippi wegen der Ermordung eines Schwarzen gehängt werden. Bei der Vollstreckung löste sich der Knoten und Purvis blieb unverletzt. Vor einem zweiten Hinrichtungstermin wurde er von einer Gruppe von Männer aus dem Gefängnis befreit. Als Purvis sich freiwillig stellte, wurde er begnadigt.
1917 gestand ein alter Mann auf dem Totenbett den Mord, den Purvis begangen haben sollte und schilderte alle Einzelheiten.
(Quelle: Die Strafe II, S. 134)
Nach dem Homicide-Act von 1957 (in England) - Verletzt ein Täter sein Opfer so schwer, dass der Tod eintritt, wird der Tötungsvorsatz impliziert und die Tat einem Mord gleichgesetzt.
Vor allem im angelsächsischen Recht. Bedeutet, wird bei
gemeinsamer Begehung einer Straftat jemand getötet, wird eine
Gesamthaftung konstruiert. Dabei ist nicht von Belang, ob der
Mitangeklagte bei der Tötung selbst mitgewirkt hat. Es spielt auch
keine Rolle, ob er davon wusste oder nicht.
Beispiel:
Nach einem Banküberfall erschießt der Gangster bei seiner Flucht
einen Polizeibeamten. Sein unbeteiligter Kumpan wird ebenfalls
hingerichtet.
... er könnte auch hingerichtet werden, wenn er bereits v o r der
Schießerei verhaftet worden wäre.
... er könnte auch hingerichtet werden, wenn er in einem Auto vor
dem Gebäude, in dem die Schießerei stattfand, gewartet hätte, ...
ganz gleich, ob er von dem Überfall wusste oder nicht.